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Oben 5 geld für pflegeheim reicht nicht am besten

geld für pflegeheim reicht nicht

Jahrelang kümmern sich Eltern um ihre Kinder – bis sich das Blatt wendet. Der demografische Wandel hat zur Folge, dass immer mehr Deutsche ein Alter erreichen, in dem sie auf Pflege angewiesen sind. Vor 20 Jahren bekamen rund 1,8 Millionen Bundesbürger Geld von der Pflegeversicherung. Aktuell sind fast vier Millionen Menschen in Deutschland auf Hilfe angewiesen und erhalten Pflegegeld, zeigen Daten der Pflegekasse .

Wie viel Geld Betroffene bekommen, richtet sich nach den staatlich festgelegten Pflegegraden. Für Pflegegrad 5, den höchsten, gibt es monatlich 2005 Euro. Klingt nach viel Geld, ist es aber nicht. Im Durchschnitt müssen Betroffene für eine vollstationäre Pflege pro Monat 1940 Euro drauflegen, hat der Verband der Ersatzkassen (VDEK) ausgerechnet . Die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt aber nur bei 1360 brutto. Wer nicht privat vorgesorgt hat, eine überdurchschnittlich hohe Rente bezieht oder beispielsweise das Eigenheim verkauft und den Verkaufserlös aufzehrt, kann also die Kosten für einen Platz im Pflegeheim nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Damit Pflegebedürftige nicht auf den Platz im Heim verzichten müssen, springt in solchen Fällen das Sozialamt ein. Betroffene können dort einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ einreichen. Solange sich der Pflegebedürftige kein Luxusheim aussucht und die Kosten somit im Rahmen bleiben, übernimmt der Staat den Rest – zumindest vorerst. Denn das Sozialamt kann sich entstandene Kosten von den Kindern der Pflegebedürftigen zurückholen.

Angehörige werden entlastet

Wie viel die Nachkommen bezahlen müssen, hat das Sozialamt bisher anhand der Einnahmen und Ausgaben eines jeden Kindes kompliziert berechnet. Diese Zeiten sind vorbei: Seit Beginn des laufenden Jahres ist die Rechnung deutlich einfacher geworden. Der Bundestag hat im Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen, dass Kinder ab sofort nur noch für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn sie mindestens 100.000 Euro brutto pro Jahr verdienen. Neben dem Arbeitslohn zählen auch Einkünfte aus Vermietungen als Einkommen. Vermögen wie Ersparnisse oder selbstgenutzte Immobilien sowie die Einkünfte des Ehepartners werden dagegen nicht berücksichtigt.

Die neue Regelung dürfte 90 Prozent der bisherigen Zahler entlasten, schätzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Eine alleinstehende Frau mit einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro musste laut einem Rechenbeispiel der Arbeiterwohlfahrt bisher 585 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege ihrer Mutter zahlen. Da das Einkommen der Tochter unterhalb der neuen Grenze liegt, fällt diese Ausgabe für sie seit Jahresbeginn weg.

Ob die Kinder von Pflegebedürftigen noch zahlen müssen, prüft das Sozialamt künftig nur, wenn es Hinweise auf ein Einkommen oberhalb der neuen Grenze hat. Dann bekommen Angehörige Post und müssen ihre Finanzen offenlegen. Überschreiten mehrere Geschwister die 100.000-Euro-Grenze, verteilt das Sozialamt die Pflegekosten anteilig. Es kann also sein, dass zwei Geschwisterteile aufgrund ihres hohen Gehalts zahlen müssen, der dritte hingegen nicht, weil er weniger als 100.000 Euro im Jahr verdient. Reicht das Geld auch mit zwei zahlenden Geschwistern noch nicht fürs Pflegeheim, übernimmt das Amt den Rest.

Pflegebedürftige Eltern haben kein Mitspracherecht

Wer die 100.000-Euro-Grenze knackt, kommt als direkter Verwandter einer pflegebedürftigen Person im Ernstfall nicht um die Zuzahlung herum. Es reicht beispielsweise nicht, wenn der Vater vor 40 Jahren den Kontakt zum Kind abgebrochen und dieses bis auf den gesetzlichen Pflichtteil enterbt hat ( Urteil des Bundesgerichtshofs 2014 , Az. XII ZB 607/12). Nachkommen können die Zahlung laut Gesetz nur verweigern, wenn sie in Kindertagen von ihren Eltern misshandelt oder grob vernachlässigt wurden.

Auch pflegebedürftige Eltern haben kein Mitspracherecht. Viele wollen ihren Kindern nicht finanziell zur Last fallen. Können sie ihren Platz im Pflegeheim aber nicht komplett selbst zahlen, müssen die Kinder einspringen – ob die Eltern wollen oder nicht.

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