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- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Antragsteller kennen die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse Deutschlands. Die Kenntnisse sind z. B. durch einen Integrationskurs, Schulabschluss oder Einbürgerungstest nachweisbar.
- Ausreichender Wohnraum: Ausländer verfügen über genügend Wohnraum für sich und ihre Familienangehörigen. Für jede Person über 6 Jahre sind das mindestens 12 m²; für ein Kind unter 6 Jahren reichen 10 m². Abweichungen von 10 % sind erlaubt.
Ausnahmen & Sonderregelungen für die Niederlassungserlaubnis
Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen gibt es für die Niederlassungserlaubnis je nach Aufenthalts- und Schutzstatus Ausnahmen und Sonderregelungen.
Bei folgenden Aufenthalten gelten andere Voraussetzungen:
- Ehepartner oder Lebenspartner deutscher Staatsbürger: Besitzt ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner die deutsche Staatsbürgerschaft, können ausländische Lebensgefährten die unbefristete Aufenthaltserlaubnis schon nach 3 Jahren erhalten. Dazu sind u. a. familiäre Gründen sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse notwendig.
- Eltern von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit: Wer in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat, kann ebenso wie das Kind eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Dazu muss sich die Person bereits 3 Jahre in Deutschland aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis als Elternteil des minderjährigen Kindes besitzen und regelmäßigen Kontakt zum Kind haben.
- Asylberechtigte & anerkannte Flüchtlinge: Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge müssen ihren Lebensunterhalt nur zu mindestens 51 % durch eigene Einkünfte decken. Für sie sind A2-Kenntnisse der deutschen Sprache ausreichend. Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist auch schon nach 3 Jahren möglich – wenn sich die Situation im Herkunftsland nicht ändert und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Anerkennung nicht widerruft. Dazu sind dann jedoch C1-Deutschkenntnisse notwendig.
- Erkrankte Personen: Menschen mit psychischer oder physischer Erkrankung bzw. Behinderung müssen nicht alle Bestimmungen erfüllen. Je nach Beeinträchtigung sind sie von einigen Auflagen befreit – etwa der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnissen oder Einzahlungen in die Rentenkasse.
- Personen in Ausbildung: Wer eine Ausbildung macht, die zu einem anerkannten Bildungsabschluss führt, braucht keine 60 Rentenbeiträge nachzuweisen. Für ihren Lebensunterhalt dürfen Auszubildende zudem staatliche Unterstützung – z. B. in Form von Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld – beantragen.
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium in der BRD: Ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule, die bereits 2 Jahre eine Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit) oder eine Aufenthaltsgenehmigung zur Beschäftigung oder selbstständigen Arbeit haben, können die Niederlassungserlaubnis schon nach 2 Jahren erhalten.
- Inhaber einer Blauen Karte EU: Diese können bereits nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung den unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen. Mit B1-Deutschkenntnissen ist der unbefristete Aufenthaltstitel auch schon nach 21 Monaten möglich.
- Besonders Hochqualifizierte: Diese können aufgrund ihrer Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt direkt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten (z. B. Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen).
Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für Deutschland wird Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit also nur unter bestimmen Voraussetzungen gewährt. Wer eine gute Berufsausbildung vorweisen kann oder als Fachkraft auf dem deutschen Arbeitsmarkt gebraucht wird, hat in der Regel gute Chancen, einen dauerhaften Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet zu erhalten. Dieser ist die Grundlage für eine Einbürgerung (deutsche Staatsangehörigkeit).
3. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis – das brauchen Sie dafür
Möchten Sie einen EU-Daueraufenthalt als unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, benötigen Sie grundsätzlich zunächst einen gültigen Aufenthaltstitel. Dieser kann sowohl befristet sein (wie ein Visum) als auch unbefristet (wie die Niederlassungserlaubnis). Wichtig ist, dass Sie den Aufenthaltstitel seit mindestens 5 Jahren besitzen. Während dieser Zeit müssen Sie dauerhaft in Deutschland gewohnt haben.
Für die Beantragung dieser unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist das jeweilige Landesamt für Einwanderung der Bundesländer zuständig.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Um die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Form des EU-Daueraufenthalts zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antrag: Zur Beantragung des unbefristeten Aufenthaltstitels können Sie einen formlosen Antrag stellen, dem Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen.
- Aufenthaltstitel: Ihren 5-jährigen Aufenthalt in Deutschland können Sie durch einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (auch: Arbeitsgenehmigung, Berufsausübungserlaubnis oder Erlaubnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit)
- Einkommensnachweise: Arbeitnehmer können ihr Einkommen durch ihren Arbeitsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers und Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate nachweisen. Selbstständige und Freiberufler können ihren letzten Steuerbescheid einreichen.
- Miet- oder Kaufvertrag: Wohnfläche, Monatsmieten bzw. Wohnkosten der eigenen Immobilie sind nachzuweisen.
- Altersvorsorge: Beiträge lassen sich durch Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, vergleichbaren Leistungen, Vorlage einer privaten Renten- oder Lebensversicherung oder durch den Nachweis von eigenem Vermögen belegen.
- Krankenversicherung: Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist durch die Versicherungskarte bzw. -police nachzuweisen.
- Nachweis über Hauptwohnsitz: Meldebestätigung oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Daneben benötigen Sie einen gültigen Reisepass und ein aktuelles biometrisches Foto für die Beantragung.
Das kostet ein Daueraufenthalt-EU
Für die Beantragung des Daueraufenthalts-EU entstehen Kosten. Diese können von Bundesland zu Bundesland variieren. Lehnt die Behörde den Antrag auf unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ab, können ebenfalls Kosten anfallen. In der Regel kostet ein Daueraufenthalt-EU zwischen 109 und 135 Euro.
4. Wie beantrage ich eine Niederlassungserlaubnis?
Auch für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein. Einzureichen sind daneben alle notwendigen Dokumente sowie ein formloser Antrag. Beantragen Sie die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig, bevor Ihr bisheriger Aufenthaltstitel abgelaufen ist.
Benötigte Unterlagen für eine Niederlassungserlaubnis
Um die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Form einer Niederlassungserlaubnis zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antrag: Formloser Antrag zur Beantragung, dem alle notwendigen Dokumente anzufügen sind.
- Aufenthaltstitel: Ihren 5-jährigen Aufenthalt in Deutschland können Sie durch einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen (auch: Arbeitsgenehmigung, Berufsausübungserlaubnis oder Erlaubnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit)
- Einkommensnachweise: Um Ihr Einkommen nachzuweisen, können Sie z. B. eine Kopie ihres Arbeitsvertrags, Gehaltsnachweise, den Steuerbescheid oder Rentenbescheid einreichen.
- Altersvorsorge: Bescheinigung über die gezahlten Rentenbeiträge oder eine vergleichbare private Altersvorsorge sind einzureichen.
- Krankenversicherung: Nachweis der Krankenversicherung bei gesetzlich Versicherten über Bescheinigung der Krankenkasse, bei privat Versicherten durch Versicherungspolice.
- Miet- oder Kaufvertrag: Wohnfläche, Monatsmieten bzw. Wohnkosten der eigenen Immobilie sind nachzuweisen.
- Schulbescheinigungen oder Ausbildungsnachweis
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheinigung zum Integrationskurs (sofern vorhanden): Nachweis z. B. durch „Zertifikat Integrationskurs“ über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Bescheinigung über Ergebnisse der Abschlusstests.
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Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland – Migrando
- Autor: migrando.de
- Veröffentlichungsdatum: 02/16/2023
- Rezension: 4.72 (296 vote)
- Zusammenfassung: Bis auf ganz besondere Ausnahmen kann Ihnen die unbefristete Niederlassungserlaubnis nicht wieder weggenommen werden. Das heißt, jede Niederlassungserlaubnis, …
- Suchergebnisse abgleichen: Grundsätzlich ist ein Aufenthalt in Deutschland nur befristet, das heißt vorübergehend, gestattet. Sollten Sie allerdings schon seit mehreren Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, ist es für Sie eventuell möglich, eine unbefristete …
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Entzug der Aufenthaltserlaubnis | DAHAG – Deutsche Anwaltshotline
- Autor: dahag.de
- Veröffentlichungsdatum: 10/11/2022
- Rezension: 4.52 (430 vote)
- Zusammenfassung: 2 AufenthG in Frage. Danach kann von der Voraussetzung des dreijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet abgesehen werden …
- Suchergebnisse abgleichen: *2) § 32 AufenthG Kindernachzug (1) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, …
- Quelle: 🔗
Niederlassungserlaubnis – Rechtsanwalt Ausländerrecht
- Autor: xn--rechtsanwalt-auslnderrecht-whc.de
- Veröffentlichungsdatum: 03/26/2022
- Rezension: 4.29 (252 vote)
- Zusammenfassung: Eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis gilt automatisch kraft Gesetzes als Niederlassungserlaubnis …
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Erlöschen eines Aufenthaltstitels bei einem Auslandsaufenthalt
- Autor: berlin.de
- Veröffentlichungsdatum: 02/02/2023
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- Zusammenfassung: Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland. · Eine längere Frist kann auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im …
- Quelle: 🔗